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Menschenrechte für alle



Der Heilige Koran, das Gesetz Gottes für die Menschen, verkündete bereits vor 1.400 Jahren das, was im Jahre 1948 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen als Menschenrechte festgelegt wurde. Der Koran indes hat nicht die Form einer Deklaration gewählt, sondern zu verschiedenen Anlässen Mitteilungen gegeben, die als Grundlage für die Ausführungen der Menschen verstanden werden müssen. Folgend nur eine kleine Auswahl:


Recht auf Freiheit und Würde 

In Artikel 1 heißt es, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten seien. Der Heilige Prophet Muhammadsaw hat erklärt, dass jeder Mensch frei geboren sei, seine Eltern jedoch machen ihn zu einem Muslim oder einem Christen machen. Der Heilige Koran sagt dazu in der Sura 49 Vers 14:

 „O ihr Menschen, Wir haben euch von Mann und Weib erschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, dass ihr einander kennen möchtet. Wahrlich, der Angesehenste von euch ist vor Allah der, der unter euch der Gerechteste ist. Siehe, Allah ist allwissend, allkundig.


Unterschied von Rasse und Geschlecht

Konkret heißt das, dass es vor Allah keinen Unterschied von Rasse und Geschlecht gibt, sondern dass in den Augen unseres Schöpfers derjenige Mensch vor anderen herausragt, der am Gerechtesten handelt. Dies besagt auch der Artikel 2 der Menschenrechtserklärung. Der Gläubige und der Ungläubige, beide kämpfen friedvoll miteinander um die Anerkennung durch Gott oder die Menschen. Ihr Handeln wird von Gott bemessen, mehr noch, ihre Absicht ist es, die Allah bewertet. Der Koran sagt dazu:

„Und jener, der ungläubig ist, lass seinen Unglauben dich nicht bekümmern. Zu Uns wird ihre Heimkehr sein, dann werden Wir ihnen verkünden, was sie getan; denn Allah weiß recht wohl, was in den Herzen ist. (31:24)


Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit

Der Muslim hat somit zwar die Pflicht, anderen den Weg Gottes zu zeigen, indem er gerecht lebt und seinen Glauben predigt, es gibt aber keine Form des Zwanges in der Verkündigung der Wahrheit. Das entspricht dem Artikel 3 der Menschenrechte, der lautet: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit.


Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit

Der Islam legt Wert auf dieses Gesetz, indem er zum Beispiel jeglichen Angriffskrieg, jegliche Aggression verbietet. Erlaubt ist nur der Verteidigungskrieg um der Sicherheit und der Freiheit des Glaubens willen. Einen Heiligen Krieg, wie er immer wieder von Fanatikern, die sich dem Islam zugehörig fühlen, beschworen wird, gibt es gemäß der Lehre des Korans nicht. Im Gegenteil, der Heilige Koran sagt eindeutig:

„In Glaubensdingen darf es keinen Zwang geben (2:257)

Diese Aussage entspricht dem Artikel 18 der Menschenrechte, in dem die Glaubens- und Gewissensfreiheit festgelegt wird.


Recht auf Meinungsfreiheit

Im Artikel 19 hingegen wird aufgeführt, dass jedermann das Recht und die Freiheit habe, seine Meinung durch irgendein Medium und unabhängig von Grenzen zu vertreten. Hier macht der Islam eine Einschränkung, die aber von den verschiedensten Staaten in ihren jeweiligen Grundgesetzen ähnlich dargestellt wird. Der Islam nämlich verbietet den Gebrauch beleidigender Formen. Es gibt aber keine weltliche Strafe für Gotteslästerung oder Beleidigung des Propheten Muhammadsaw und alle, die solche Gesetze fordern, können sich nicht auf den Koran berufen.


Gleichberechtigung von Mann und Frau

„Fürwahr, die mildtätigen Männer und die mildtätigen Frauen und jene, die Allah ein stattliches Darlehen geben – es wird ihnen um ein Vielfaches gemehrt werden, und ihr Lohn wird ein würdiger sein. (57:19)

In diesem Vers betont Allah die Unterschiede zwischen den Geschlechtern, indem er Männer und Frauen extra erwähnt, das heißt, Allah legt Wert darauf, dass beide Geschlechter mit ihren spezifischen Eigenschaften aufgerufen sind, mildtätig zu sein, und dass beiden ein besonderer Lohn zusteht. Diese Gleichberechtigung der Frau gegenüber dem Mann, auf die die Menschenrechte besonderen Wert legen, wird im Koran an verschiedensten Stellen betont.


Demokratie als Regierungsform

„Allah gebietet euch, dass ihr die Treuhänderschaft jenen übergebt, die ihrer würdig sind; und wenn ihr zwischen Menschen richtet, dass ihr richtet nach Gerechtigkeit. Fürwahr, herrlich ist, wozu Allah euch ermahnt. Allah ist allhörend, allsehend. O die ihr glaubt, gehorchet Allah und gehorchet dem Gesandten und denen, die Befehlsgewalt unter euch haben... (4:59,60)

Hier werden Wahlen als der beste Weg zu einer Regierungsform beschrieben und zugleich betont, dass die Religionszugehörigkeit nicht ausschlaggebend für einen gerechten Herrscher, ob Mann oder Frau, sein muss.


Recht auf Arbeit und sozialer Sicherheit

Die Menschenrechte betonen nicht die Pflichten des Menschen oder des Staates. Aber sie reden davon, dass jeder arbeiten darf, entsprechend seiner Wahl. Der Staat muss ihm dieses Recht gewähren. Der Islam indes fordert vom Staat, dass er für seine Bürger und Bürgerinnen ausreichende Möglichkeiten schafft, so dass alle zufrieden stellend ernährt werden, gekleidet sind, Wissen erlangen und eine anständige Behausung genießen dürfen. So heißt es im Koran über den Staat:

Es ist für dich (gesorgt), dass du darin weder Hunger fühlen noch nackend sein sollst. Und dass du nicht dürsten noch der Sonnenhitze ausgesetzt sein sollst. (20:119-120)


Verurteilung von Verfolgung und Recht auf Asyl

Sollte es in einem Staat zu Verfolgungen Andersdenkender kommen, ermahnt der Koran, dass andere den Bedrängten Asyl gewähren müssen. Dies liegt schon in der Geschichte des Islams begründet, weil der Prophet Muhammadsaw und seine Getreuen Mekka verlassen und in Medina Zuflucht suchen mussten. Der Koran verweist an mehreren Stellen auf das Recht und die Pflicht zur Auswanderung, so zum Beispiel in der Sura 16 Vers 111:

Alsdann wird dein Herr jenen, die auswanderten, nachdem sie verfolgt worden waren, und dann hart kämpften (für Allah) und standhaft blieben – siehe, dein Herr wird hernach gewiss allverzeihend, barmherzig sein.

Und in der Sura 9 Vers 6 manifestiert Allah die Pflicht, Asyl zu gewähren:

Und wenn einer der Götzendiener bei dir Schutz sucht, dann gewähre ihm Schutz, bis er Allahs Wort vernehmen kann; hierauf lasse ihn die Stätte seiner Sicherheit erreichen.


Verurteilung von Folter

Die Menschenrechte verurteilen zudem jegliche Grausamkeit und Folter. Auch dies entspricht der islamischen Gesetzgebung. So sagt der Koran:

Gut und Böse sind nicht gleich. Wehre (das Böse) mit dem ab, was das Beste ist. Und siehe, der, zwischen dem und dir Feindschaft war, wird wie ein warmer Freund werden. Aber dies wird nur denen gewährt, die standhaft sind; und keinem wird es gewährt als dem Besitzer großen Seelenadels.


Recht auf Bildung

Der Prophetsaw wies die Gläubigen an, Wissen zu erwerben, und wenn sie dafür bis zum Ende der Welt wandern müssten. Auch der Koran sagt, dass die Menschen Wissen erwerben sollen. In Sura 20 Vers 115 heißt es:

Sprich: O mein Herr, mehre mich an Wissen.

Das alles entspricht dem Artikel 26 der Menschenrechte, in dem das Recht auf Erziehung behandelt wird.




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